Doppelte Erbschaftssteuer in Spanien
Urteil vom obersten spanischen Zivilgericht: bei aufeinanderfolgenden Erbschaften sind nicht mehr 2 Erbschaftssteuererklärungen abzugeben, sondern nur noch eine Steuererklärung vom letzten Erben.
Urteil vom obersten spanischen Zivilgericht: bei aufeinanderfolgenden Erbschaften sind nicht mehr 2 Erbschaftssteuererklärungen abzugeben, sondern nur noch eine Steuererklärung vom letzten Erben.
Ein Erbschein oder das europäische Nachlasszeugnis ist in Spanien zu beantragen, selbst wenn der Verstorbene die deutsche Nationalität hatte, aber seinen gewöhnlichen Aufenthalt auf Mallorca.
Bei der Erbschaftsteuerberechnung in Spanien ist der Belegenheitsort der Immobilie wichtig – jede Autonome Region hat verschiedene Erbschaftsteuersätze.
Wir stehen Ihnen mit unserem Kompetenzwissen im spanischen Erbschaftsteuerrecht und Erbrecht zur Verfügung – Barcelona, Madrid, Kanaren, Balearen.