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Erbschaftsteuer Spanien – Stundung

In der spanischen Erbschaftsteuer gibt es verschiedene Varianten: Stundung, Teilzahlung, Inzahlungsnahme, Erbschaft Immobilienverkauf. Es gibt kein Steuerbescheid zur spanischen Erbschaftsteuer, sondern es gilt die Selbstveranlagung.

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