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Erbengemeinschaft Spanien

 

außergerichtliche Auseinandersetzung in Zeiten der Corona Krise

Nutzen Sie unseren Service der Erbschaftsabwicklung in Spanien und

anschließende Teilung der Erbengemeinschaft ohne Anwesenheit

 

 

Wenn 3 Erben die spanische Immobilie erben, dann hat jeder Erbe 33,3 % Miterbenanteil an der spanischen Immobilie.

Da die Immobilie nicht real teilbar ist, kann diese nur verkauft werden und der Erlös verteilt werden, ober aber ein Miterbe übernimmt die Immobilie und es wird die Erbengemeinschaft aufgelöst.

Die Teilung einer Erbschaft kann noch vor dem Tod durch den Erblasser erfolgen, indem er eine Teilungsanordnung trifft.

Eine weitere Möglichkeit ist es, dass ein Testamentsvollstrecker vom Erblasser im Testament ernannt wird und dieser übernimmt die Teilung der Erbschaft.

 

Testamentsvollstrecker

 

Der Testamentsvollstrecker richtet sich nach dem Willen des Verstorbenen und den Anordnungen im Testament.

Der Testamentsvollstrecker wird zunächst nach dem Todesfall alle Aktiva und Passiva in einer Inventarliste erfassen. Dann werden die Verbindlichkeiten getilgt, bzw Güter verkauft, um die Verbindlichkeiten zu bezahlen. Schließlich werden dann durch die Erbschaftsannahme die Erbquoten anhand der vorhandenen Nachlassgüter zugewiesen.

Sollte kein Testamentsvollstrecker ernannt worden sein, können die Erben auch untereinander die Erbschaft zunächst annehmen und dann schließlich aufteilen.

Sollte eine Immobilie darunter sein, dann ist diese nicht aufteilbar, und es kann der Verkauf stattfinden, oder bei einem Streit unter den Miterben die Teilungsversteigerung. Ein Streit unter Miterben ist häufig, wer die Instandhaltungskosten trägt, die Nutzung hat, oder schließlich aufgrund des fehlenden Interessenlage, der eine Erbe die Immobilie verkaufen möchte und der andere nicht.

 

Schiedsgericht

 

Eine Alternative zur Einreichung zu den staatlichen Gerichten, die in Spanien besonders langsam agieren, ist die Einschaltung eines Schiedsgerichtes, gemäß dem Gesetz 60/2003. Dort wird in Art.10 geregelt, dass auch Erbschaften, Streitigkeiten unter Erben, Teilung und Auseinandersetzung von Erbschaften vor einem Schiedsgericht durchgeführt werden können.

 

Unser Service

 

Vertretung vor staatlichen und Schiedsgerichten in Spanien mit dem Ziel der Teilung der Erbschaft in Spanien


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