Erbschein im Jahre 2025
Ein Erbschein oder das europäische Nachlasszeugnis ist in Spanien zu beantragen, selbst wenn der Verstorbene die deutsche Nationalität hatte, aber seinen gewöhnlichen Aufenthalt auf Mallorca.
Ein Erbschein oder das europäische Nachlasszeugnis ist in Spanien zu beantragen, selbst wenn der Verstorbene die deutsche Nationalität hatte, aber seinen gewöhnlichen Aufenthalt auf Mallorca.