Legalium - Rechtsanwälte und Steuerberater Spanien
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Erbrecht, Erbschaftsteuerrecht
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte
Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 03.09.2014 zur Nichtigkeit der spanischen Erbschaftssteuer und der unterschiedlichen Behandlung von Nichtsteuerresidenten und Steuerresidenten in Spanien, ist jedem europäischen Mitgliedstaat bewusst, dass europäische Bürger steuerrechtlich gleich behandelt werden müssen, gleichwohl welcher Nationalität.
Die obersten Finanzgerichte, so jetzt auch der deutsche Bundesfinanzhof mit seiner Vorabentscheidungsanfrage vom 20.01.2015 an den EugH zur Steuerermässigung des Art.27 deutschen Erbschaftssteuergesetz – bei Kettenerbschaften unter nahen Verwandten – lassen jede Ungleichbehandlung in Fragen zur Erbschaftssteuer vom Europäischen Gerichtshof prüfen.
Die europäische Tendenz zur Gleichbehandlung in der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer führt gemeinhin zur Anknüpfung der Steuerpflicht an die Ansässigkeit des Erben, und des Beschenkten. Wenngleich auch Immobilienvermögen im Ausland zur Anknüpfung dient.
Hat ein Deutscher Immobilienvermögen in Deutschland und Spanien, und
- lebt der Erbe in Deutschland, dann ist der gesamte Nachlass in Deutschland erbschaftssteuerpflichtig, aber
- in Spanien ist die Erbschaftssteuer im Rahmen der obligacion real auf die dort gelegene Immobilie zu entrichten und diese Steuerlast kann in Deutschland von der Erbschaftssteuerzahllast abgezogen werden.
Strikt zu unterscheiden von dem Erbschaftssteuerrecht, ist das Erbrecht
Die häufige Frage in der Praxis: Wird mit der Erbrechtsverordnung vom 17.08.2015 auch das Erbschaftssteuerrecht geregelt?
Nein, es wird nur die Anwendung des Erbrechts geregelt.
Das Erbrecht regelt, wer Erbe wird, wenn kein Testament besteht, also die gesetzliche Erbfolge. Ebenso regelt das Erbrecht die Pflichtteilsrechte.
Mit der europäischen Erbrechtsverordnung, die zum 17.08.2015 wirksam wird, wird nunmehr geregelt, welches Erbrecht Anwendung findet. Es wird nicht mehr wie bislang das Erbrecht der Nationalität des Verstorbenen stets Anwendung finden, sondern das Erbrecht des Landes, indem sich der Verstorbene die letzten 6 Monate vor seinem Tod aufgehalten hat.
Zur Schaffung der Rechtssicherheit und Planungssicherheit eines Nachlasses, kann jedermann in seinem Testament sein Erbrecht wählen.
Achten Sie darauf, dass Sie vor dem 17.08.2015 diese Wahl treffen, insbesondere wenn Sie dauerhaft in Spanien leben und das deutsche Erbrecht zur Anwendung kommen soll.
Nutzen Sie unsere fachliche Kompetenz im deutschen und spanischen Erbrecht als Rechtsanwalt und als Steuerberater auch im Steuerrecht, sei es in Spanien, oder Deutschland.
Unsere Leistungen:
- Erbvollabwicklung Spanien
- Kompetente Anwendung des spanischen Erbrechts und der Foralrechte in Katalonien
- Deutsches Erbrecht in der Praxisanwendung in Spanien – Vermächtniserfüllung – Pflichteilsrückbehalte 2318 BGB, u.a.
- Professionelle Beratung in der Erbschaftssteuer der verschiedenen spanischen autonomen Regionen (Kanaren – Teneriffa, Gran Canaria, Balearen, Madrid, Katalonien, Valencia, Andalusien)
- Erbschaftssteuer Spanien – Steuererklärung + Rechtsmittel + Klage vor dem Finanzgericht in Spanien
- Erbschaftssteuer Deutschland – Steuererklärung + Rechtsmittel + Klage vor dem Finanzgericht
- Schenkung und Nachlassplanung Spanien und Deutschland
- Schenkungssteuer Spanien – Steuererklärung + Rechtsmittel + Klage vor dem Finanzgericht in Spanien
- Schenkungssteuer Deutschland – Steuererklärung + Rechtsmittel + Klage vor dem Finanzgericht
Nach der Erbabwicklung in Spanien, sorgen wir auch für die Freischaltung des Bankkontos und des Immobilienverkaufes in Spanien mit einem hausinternen Makler und Architekten.
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