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Spanische SL und Erbschaft in Spanien

 

Die Witwe erlangt 100 % einer spanischen SL. Die spanische SL hat eine Immobilie auf Teneriffa zum Buchwert von 100.000 Euro (heutiger Wert: 200.000 Euro), auf Ibiza (Buchwert: 150.000 Euro, heutiger Marktwert 350.000 Euro) und eine Immobilie in Sant Feliu de Guixols (Girona), deren Buchwert von 120.000 Euro dem aktuellen Marktwert entspricht.

In der Praxis häufig sind Erbschaftsfälle, in denen Geschäftsanteile einer spanischen SL vorhanden sind.

Die Geschäftsanteile gehören dem Alleingesellschafter (socio unico), der verstirbt.

Dann muss die Witwe in der Erbschaftsteuererklärung angeben, welcher Wert anzusetzen ist, und damit tendiert in der Regel zum Buchwert, um Erbschaftsteuer zu sparen, oder aber zum Verkehrswert, wenn man einen Verkauf der Immobilien plant.

Die spanische Finanzbehörde hat die Möglichkeit den Erbschaftswert zu bestimmen.

Kommt es dann zu einer Abweichung zwischen Buchwert und Erbschaftswert, dann stellt sich oftmals die Frage, ob man die Buchwerte aktualisieren kann.

 

 

Rechtsprechung Oberste Steuerbehörde

Die aktuelle Rechtsprechung der DGT vom 19.02.2019 verneint dies; selbst wenn die Finanzbehörde die Werte der SL Anteile anders bestimmt als die Buchwerte, dürfen die Buchwerte nicht angepasst werden, da die Körperschaftssteuer und die Erbschaftsteuer streng getrennte Steuerarten sind.

m oben genannten Beispiel gibt es nur bei der Immobilie in Sant Feliu de Guixols Wertübereinstimmung, aber die Immobilien auf Teneriffa und Ibiza müssten nach dem Verkehrswert in der Erbschaftsteuer angesetzt werden.

Der Wert einer Immobilie in einer spanischen SL wird durch deren Kaufpreis bestimmt.

Liegt der Kauf der spanischen Immobilie lange Zeit zurück und soll die Immobilie verkauft werden, dann tendiert man oftmals dazu, den Buchwert zu aktualisieren, um die Differenz um Verkaufspreis gering zu halten, und damit die Gewinnbesteuerung niedrig.

Diese „freiwillige“ Wertanpassung ist nicht zulässig und wenn sie trotzdem durchgeführt wird, dann darf dies steuerlich keine Auswirkungen haben, sprich nicht auf die Erfolgskonten gebucht werden und zudem muss diese Aktualisierung in der Lagebeschreibung, memoria, eingetragen werden.


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