Erbschein im Jahre 2025
Ein Erbschein oder das europäische Nachlasszeugnis ist in Spanien zu beantragen, selbst wenn der Verstorbene die deutsche Nationalität hatte, aber seinen gewöhnlichen Aufenthalt auf Mallorca.
Ein Erbschein oder das europäische Nachlasszeugnis ist in Spanien zu beantragen, selbst wenn der Verstorbene die deutsche Nationalität hatte, aber seinen gewöhnlichen Aufenthalt auf Mallorca.
In der spanischen Erbschaftsteuer gibt es verschiedene Varianten: Stundung, Teilzahlung, Inzahlungsnahme, Erbschaft Immobilienverkauf. Es gibt kein Steuerbescheid zur spanischen Erbschaftsteuer, sondern es gilt die Selbstveranlagung.