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Erbschaftsteuer Spanien 2023
Immobilie Wohnsitz – Freistellung in der Erbschaftsteuer
Stand: 13.12.2022
Das spanische Erbschaftsteuergesetz sieht vor, dass bei Vererbung der Erstwohnsitzimmobilie an Ehegatten oder Kinder ein besonderer Freibetrag besteht und zwar von 95% des Verkerhswertes zum Todeszeitpunkt, höchstens 122.606,47 EUR. In einzelnen Regionen gibt es gegenüber der spanischen Regelung weitere Vergünstigungen.
Steuertipp Mallorca, Ibiza (Balearen)
100% des Verkehrswertes der Immobilie, höchsten pro Erbe: 180.000,00 EUR.
Steuertipp Katalonien
Freistellung bis zu 95%, höchstens 500.000,00 EUR, verteilt unter allen Erben. Pro Person müssen mindestens 180.000,00 EUR freigestellt werden.
Steuertipp Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura (Kanarische Inseln)
Freistellung bis zu 99% des Verkehrswertes, höchstens 200.000,00 EUR, verteilt unter allen Erben. Es gibt Sonderregelungen für Geschwister.
Mit dem aktuellen Urteil, veröffentlicht am 07.12.2021 hat das oberste Gericht einem Erben Recht gegeben, der den Freibetrag für die Erstwohnsitzimmobilie nutzen wollte, in diesem Fall in Andalusien (Malaga, Benahavis), mit 99,9% vom festgestellten Wert von 300.000,00 EUR.
Die Finanzbehörde hat jedoch die Hypothekenlast der Immobilie von 258.000,00 EUR abgezogen und vollte nur von 42.000,00 EUR die 99,9% als Steuerminderungsantrag ansetzen. Dem widersprach der Erbe und bekam Recht, dass Hypotheken nicht abgezogen werden, wenn Beträge berechnet werden, die die Erbschaftsteuerzahllast mindern.
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